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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,18461
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22 B ER (https://dejure.org/2022,18461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2022 - L 6 AS 215/22 B ER (https://dejure.org/2022,18461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2022 - L 6 AS 215/22 B ER (https://dejure.org/2022,18461)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22
    Ein Anordnungsgrund besteht nicht, wenn die Antragstellerin jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2019, L 7 SO 2356/19 ER-B, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 11 AS 329/18

    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22
    Sofern die Antragstellerin mit der Beschwerde auch (höhere) Leistungen für die Zeit ab Februar 2022 begehren sollte, sind diese Gegenstand des Bescheides vom 04.04.2022, der einen neue Bewilligungszeitraum und damit ein anderes Rechtsverhältnis als das hier gegebenenfalls vorläufig zu regelnde betrifft (vgl. zur Maßgeblichkeit des entsprechenden Hauptsacheverfahrens für den Streitgegenstand im Eilverfahren Landessozialgericht [LSG] Bayern, Beschluss vom 19.07.2018, L 11 AS 329/18 B ER, juris Rn. 9 sowie z.B. LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.04.2022, L 19 AS 250/22 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2020 - L 7 AS 1014/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - L 6 AS 215/22
    Bei der Prüfung des Anordnungsgrundes und damit der besonderen Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren können auch solche Mittel Berücksichtigung finden, deren Inanspruchnahme im Rahmen der materiellen Prüfung des Anspruchs nicht eingefordert werden kann, die der Antragstellerin aber tatsächlich zur Beseitigung der Notlage zur Verfügung stehen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2020, L 7 AS 1014/20 B ER und L 7 AS 1015/20 B, juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - L 6 AS 150/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Denn im Rahmen der Prüfung des Anordnungsgrundes können auch Mittel Berücksichtigung finden, die bei der materiellen Frage der Hilfebedürftigkeit außen vor bleiben müssen, weil es sich um Schonvermögen (§ 12 Abs. 2 und 3 SGB II) (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.05.2020, 1 BvR 2289/19) oder nicht zu berücksichtigendes Einkommen (§§ 11a, 11b SGB II) handelt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2019, L 19 AS 1597/19 B ER, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019, L 7 AS 634/19 ER-B; vgl. dazu auch bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 28.04.2022, L 6 AS 215/22 B ER m.w.N.).
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